Drucken



Ergänzende Information zu Tagesordnungspunkt 8 „Abstimmung über eine Satzungsänderung“

Die Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen auf Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen, die nicht in Präsenz stattfinden konnten, führten zu einem beschleunigten Einsatz digitaler Technik. Seit mehr als einem Jahr werden auf allen Ebenen des Verbandes vielfältige Erfahrungen bei der Durchführung digitaler Sitzungen gesammelt. Auch in Zukunft soll es möglich sein, dass Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen der Kolpingsfamilien digital tagen können.

Das Bundespräsidium hat daher einen entsprechenden Mustertext zur Ergänzung der Satzungen der Kolpingsfamilien beschlossen, der die digitale Durchführung von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen in Kolpingsfamilien auf Dauer juristisch abgesichert ermöglicht.

Die Satzungsergänzung sieht vor, dass eine Mitgliederversammlung auch in Form einer Telefon- oder Videokonferenz und eine Vorstandssitzung auch per Email, Videokonferenz oder in einer gemischten Sitzung mit Anwesenden und per Videokonferenz/anderen Medien/Telefon stattfinden kann. 

Wir wollen die Satzung unserer Kolpingsfamilie gemäß dieses Mustertextes anpassen. Die entsprechenden Änderungen bzw. Ergänzungen sind der separaten Anlage zu entnehmen und gelb gekennzeichnet.

Der Vorstand bittet die Mitgliederversammlung vom 2.10.2021 um Zustimmung zu dieser Satzungsänderung. Hierzu ist eine Mehrheit von ¾ der anwesenden Kolpingmitglieder erforderlich. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegeben. Eine Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.